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Praxisgemeinschaft Physiotherapie

Schweizerstr. 33

6844 Altach

Ich bin eine anerkannte Wahltherapeutin, dass bedeutet das nicht der gesamte Rechnungsbetrag von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet wird. Wenn Sie eine Zusatz-, Unfall- oder Privatversicherung haben, wird der restliche Rechnungsbetrag von der privaten Versicherung übernommen – bitte klären Sie das vorab mit Ihrem zuständigen Versicherungsmakler oder ihrer Versicherung ab.

Der erste Weg führt Sie zu ihrem Arzt – egal ob Hausarzt oder Facharzt. Der stellt Ihnen eine Überweisung zur Physiotherapie aus. Die Überweisung muss von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt werden, außer Sie sind rein Privatversichert (z.B. Grenzgänger). Aktuell sind die Überweisungen der ÖGK (ehemals GKK) und BVA bewilligungsbefreit – aktuell bis Ende Juni 2021.

Am Ende jeder Behandlungsserie bekommen Sie von mir eine Rechnung, diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie benötigen dazu meine Rechnung, den Zahlungsbeleg und den Überweisungsschein. Sobald Sie von der Krankenkasse das Geld bekommen haben, können Sie – wenn vorhanden – den Restbetrag bei Ihrer Zusatzversicherung einfordern.